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3% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 1002, Fabrikgesetzgebung (Österreich) Öffnen
des Gottesdienstes und der Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht nicht gehindert, und wobei für Gesundheit, körperliche Entwickelung und religiöse und sittliche Erziehung keine Nachteile zu besorgen seien. Die neuen liberalen Gewerbeordnungen
3% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0294, Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) Öffnen
294 Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869). Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen berechtigt, Personen, welche diese Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0504, Fabrikgesetzgebung Öffnen
502 Fabrikgesetzgebung nicht bei Nacht beschäftigt werden. Eine Verschär- fung erfuhren diese Vorschriften durch die Verord- nung vom 16. Juli 1854, die sanitäts- und sitten- polizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in Fabriken
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 1005, von Fabrikkassen bis Fabrik- und Handelszeichen Öffnen
kennt und nur in § 138 der Gewerbeordnung verlangt, daß ein Verzeichnis der jugendlichen Arbeiter mit Angabe der Arbeitszeit etc. in den Räumen, in welchen dieselben beschäftigt sind, aufgehängt werde.) Um aber zu verhindern, daß durch die F
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0420, von Altera pars bis Alternative Öffnen
. Im Gewerbewesen sind für jugendliche Arbeiter besondere Normen gegeben. Die deutsche Gewerbeordnung faßt unter dieser Bezeichnung Kinder von 12 bis 14 und junge Leute von 14 bis 16 Jahren zusammen. Aber auch für Arbeiter von 16 bis 21 Jahren bestehen
2% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0054, Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Sonntagsarbeit) Öffnen
reichsgesetzlich das Verbot der Sonntagsarbeit für Kinder und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren. Im übrigen bestimmt die Gewerbeordnung (§ 105) nur: »Zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen können die Gewerbtreibenden die Arbeiter nicht verpflichten (gleiche
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0401, von Barbezieux bis Barbier (Henri Auguste) Öffnen
her, bis beide in Preußen 1779 (in den habsburg. Landen 1773) zu einer Zunft vereinigt wurden. 1808 (endgültig 1811) wurde es freigegeben. Auf Grund der preuß. Gewerbeordnung von 1845, die die Annahme von Lehrlingen wieder von einer Meisterprüfung
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0983, Gewerbegesetzgebung Öffnen
vorgeschrieben werden. Innungen mit Veitrittszwang für die betreffen- den Gewerbtreibenden kennt die Gewerbeordnung nicht; wohl aber begünstigt sie durch die Novellen von 1881/1884,1886 und 1887 den Eintritt in die freiwillig gebildeten Innungen durch den
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0288, von Verroterie bis Versailles Öffnen
schon in früher Jugend hervor (originäre V.). Eine für die V. charakteristische Hirnveränderung kennt man nicht; man rechnet nur solche Fälle zur V., die nicht auf einer anatomisch wohl charakterisierbaren Erkrankung (z. B. Entzündung) beruhen
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 1004, von Fabrikgold bis Fabrikinspektion Öffnen
(Aachen, Düsseldorf, Arnsberg) und nur für jugendliche Arbeiter, Fabrikinspektoren. Die Gewerbeordnung von 1869 gestattete (§ 132) den Einzelstaaten, eigne Beamten für die F. zu ernennen; in Preußen wurden solche seit dem Anfang der 70er Jahre
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0056, Arbeiterschutzgesetzgebung (Belgien, Holland, Dänemark, Schweden) Öffnen
, insbesondere der Akrobaten, Seiltänzer etc.; endlich 5) das Gesetz vom 13. Dez. 1889 betr. den Schutz der Kinder, der jugendlichen Arbeiter unter 16 Jahren und der weiblichen Arbeiter unter 21 Jahren (Minimalalter der Beschäftigung für Kinder 12 Jahre
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0939, Industrielle Arbeiterfrage (Heilmittel) Öffnen
gelangen. Sie erfolgte in England teilweise 1824, voll 1859, in Frankreich in beschränkter Weise 1864, in Belgien 1864, Österreich 1870, in Deutschland in den meisten Staaten durch die Gewerbeordnung von 1869, in einzelnen schon zu Anfang der 60er Jahre
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0285, von Dienstpferd bis Dienstunbrauchbar Öffnen
nicht länger als 10 Stunden täglich be- schäftigt werden (ß. 135). Die Arbeitsstunden für jugendliche Arbeiter dürfen nicht vor 5^ Uhr mor- gens beginnen und nicht über 8^ Uhr abends dauern. Das Gefetz bestimmt über Arbeitspausen (§.136), über
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0503, Fabrikgesetzgebung Öffnen
. Landrecht und den Gewerbeordnungen von 1845 und 1849 ent- ! haltenen eingehenden Bestimmungen über die Ver- ^ Hältnisse der gewerblichen Arbeiter ist von epoche- ! machender Bedeutung das Negulativ vom 9. März - 1839, das die Annahme von Kindern unter
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0757, von Arbeitsbücher bis Arbeitshäuser Öffnen
conselis de prud'hommes et les livrets d'ouvriers ", Par. 1869.) In Deutschland hatte die Gewerbeordnung von 1869 obligatorische A. nur für jugendliche Arbeiter beibehalten. Die Novelle zur Gewerbeordnung vom 17
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0046, von Apraxin bis Arbeiterschutzgesetzgebung Öffnen
Bundesregierungen herrschten damals, wie 1869, als die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes beschlossen wurde, manchesterliche Anschauungen vor. Die Manchesterdoktrin, seit dem Anfang der 60er Jahre in Deutschland durch die die öffentliche Meinung
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0469, von Alter (physiologisch) bis Altersklasse Öffnen
der härtesten die im Gesetz bestimmten mildern Strafen zu erkennen (§. 57). Die Gewerbeordnung enthält in den §§. 135 fg. Vorschriften über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, je nachdem sie 12 (13 seit Gesetz vom 1. Juni 1891), 14 oder 16 J. alt
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0059, von Sonnino bis Sonntagsarbeit Öffnen
durch das Arbeiterschutzgesetz, d. i. die Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891, eingeführt; bis dahin war nur den Gewerbtreibenden verboten, ihre Arbeiter zur Thätigkeit an Sonn- und Festtagen zu verpflichten (Gewerbeordnung §§. 105^{2}, 126, 136^{3}); außerdem
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0061, von Sonntagsbörse bis Sonntagsmarken Öffnen
konzessionierten Lokale in ihrem Sonntagsbetriebe. Das Fabrik- und Werkstättengesetz von 1878 untersagt die S. von Kindern, jugendlichen Personen und Frauen in Fabriken und Werkstätten. - In den Vereinigten Staaten besteht eine der englischen ähnliche
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0061, Arbeiterfrage (Außerdeutsche Fabrikgesetzgebung) Öffnen
, die zwar nicht in der Gewerbeordnung vorgesehen, wohl aber im Musterstatut für Innungen, das das Reichskanzleramt herausgegeben hat, genannt sind, und die überall bei den Innungen bestehen. Die Gesetzgebung hat nun zu den Arbeitsausschüssen
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0862, von Berufsvereine bis Berufszweige Öffnen
, der bezweckt, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gebrauch des ihnen nach der Gewerbeordnung zustehenden Koalitionsrechts dadurch zu erleichtern und zu regeln, daß den auf Grund desselben gebildeten Vereinigungen Rechtsfähigkeit verliehen werde. Demgemäß
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0048, Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) Öffnen
die staatliche Regelung der Arbeit der jugendlichen und weiblichen Personen, der Sonntags- und Nachtarbeit etc.; in allen diesen Betriebsverhältnissen wollte er weder der Industrie und den industriellen Unternehmern noch den Arbeitern gesetzliche
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0768, Deutscher Befreiungskrieg (Vorbereitung) Öffnen
Finanzwesen, indem er alle Steuerbefreiungen aufhob, eine neue Verbrauchs- und Luxussteuer einführte und die Klostergüter einzog, um die Verpflichtungen gegen Frankreich erfüllen zu können. Die neue Gewerbeordnung vom 2. Nov. 1810 beseitigte
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0038, von Sonntagsbuchstabe bis Sonometer Öffnen
Unternehmungen die Sonntagsarbeit zu vermeiden und die Tagelöhner, Dienstboten und Fabrikarbeiter gegen die Forderungen ihrer Herren vor Sonntagsarbeit zu schützen hat. Die deutsche Gewerbeordnung (§ 136) verbietet die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern an
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0047, Arbeiterschutzgesetzgebung (Deutschland) Öffnen
33 Arbeiterschutzgesetzgebung (Deutschland). 12-14 Jahren auf 6 Stunden, für jugendliche Arbeiter von 14-16 Jahren auf 10 Stunden, verbot in ihnen für diejenigen unter 16 Jahren die Sonntags- und Festtagsarbeit sowie die Nachtarbeit und traf
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0060, Sonntagsarbeit Öffnen
. s. w.). Für jugendliche Arbeiter von 12 bis 14 Jahren ist in Fabriken die S. ganz verboten, Lehrlingen muß die zum Besuch des Gottesdienstes erforderliche Zeit und Gelegenheit gewahrt werden. Für Übertretung dieser auf jugendliche Arbeiter
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0456, von Fort. bis Fortbildungsschulen Öffnen
durch den Minister Falk seit 1874 ein. Nach § 106 und 142 der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Mai 1869 dürfen die Gemeinden für die F. den Schulzwang für Gesellen, Lehrlinge und Gehilfen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einführen
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0224, von Hausgewerbe bis Hausierhandel Öffnen
. Für den Hausierer muß ein Legitimationsschein vorgeschrieben werden, und dieser muß verweigert werden können wegen zu jugendlichen Alters, wegen der Vergangenheit oder des gegenwärtigen Lebenswandels des Nachsuchenden. Auszuschließen aber sind vom H
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0252, von Headley bis Hebbel Öffnen
, Hebammenschulen) theoretisch und praktisch unterrichtet, geprüft und dann in der Regel verpflichtet, ehe ihnen die Ausübung ihrer Kunst verstattet wird. Nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 30) bedürfen Hebammen eines Prüfungszeugnisses der nach den
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0642, von Lehrmittel bis Lehrs Öffnen
" (1875), Bd. 14: "Verhandlungen über die Reform der Gewerbeordnung" (1878), Bd. 15: "Das gewerbliche Fortbildungswesen" (1879); Dannenberg, Das deutsche Handwerk etc. (Leipz. 1872); Schönberg, Zur Handwerkerfrage (Heidelb. 1876); J. ^[Julius] Schulze
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0873, Trunksucht (gesetzliche Maßregeln, Trinkerasyle) Öffnen
die Militärbrauchbarkeit der Jugend herabgemindert. T. erzeugt Müßiggang und Liederlichkeit und wird dadurch eine der wirksamsten Ursachen der Einzel- und Massenarmut, zugleich aber auch der Vermehrung der Verbrecher und der Verbrechen. Mehr als Armut
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0725, von Anzeigepflicht bis Anzengruber Öffnen
(s. d.) befreit nicht von dieser A. Vgl. hierzu ferner Militärstrafgesetzb. §. 60 und besonders die Erweiterung der A. nach §. 13 des Dynamitgesetzes vom 9. Juni 1884. Eine fernere gesetzliche A. ist die durch Gewerbeordnung §. 14 bezüglich aller
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0303, von Vertragsbuch bis Verurteilung Öffnen
der verbündeten Regierungen in der dem Reichstage 1890 vorgelegten Novelle zur Gewerbeordnung (dem sog. Arbeiterschutzgesetz) geführt. Zum Gesetz ist dieser Vorschlag nicht geworden. Die geltende Gesetzgebung giebt unzweifelhafte Mittel
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0046, von Centralstellung bis Centralverein für das gesamte Buchgewerbe Öffnen
- und Unterstützungskassen. Fürsorge für Kinder und Jugendliche» (Heft 4). Centralstellung, eine strategische Aufstellung einer Armee, wenn dieselbe, unter Vorschiebung kleiner Beobachtungsdetachements nach allen möglichen Anmarschrichtungen des Gegners, ihre Hauptkräfte